Info Mindestsicherung Niederösterreich

NÖ Mindestsicherung:

Deckelung und Wartefrist unsachlich und daher verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat erkannt: System der Deckelung berücksichtigt den konkreten Bedarf nicht, Wartefrist ist gleichheitswidrig. „Dadurch verfehlt dieses System (…) seinen eigentlichen Zweck, nämlich die Vermeidung und Bekämpfung von sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen.“

Betroffen? Schicken Sie einen formlosen ABÄNDERUNGSANTRAG an die BH St.Pölten: „Aufgrund der Gesetzesänderung ersuche ich um Abänderung der BMS für (Name,  Aktenkennzeichen)“