Interpretation und Unwahrheiten

In dem Artikel der NÖN vom 16.12. mit dem Titel „Debatte um das Bahn-Projekt“ war unter anderem von einem „Knallefekt“ die Rede: wir Grünen wären mit einer – von uns längst vergessenen?!? – Abstimmung im Gemeinderat 2017 konfrontiert worden, in der wir „exakt dieser Variante“, eben derjenigen, die im Planungsvertrag nun behandelt wird, zugestimmt hätten.

Das wäre tatsächlich peinlich und erschreckend gewesen. Stimmt aber nicht.
Woher oder von wem diese „Interpretation“ auch immer gekommen sein mag, sie kann mit dem Protokoll jener Gemeinderatssitzung 2017 leicht als unwahr bewiesen werden.

Die NÖN hat das richtig gestellt – in einem Artikel vom 23.12.

Konkretes und Vages aus dem Vertrag mit der ÖBB

Die Unterschrift über den vorliegenden Vertrag soll bei der Gemeinderatssitzung am 9.12. beschlossen werden. (https://gruenemariaanzbach.wordpress.com/2020/12/02/obb-vertrag-in-der-gr-sitzung-am-9-12/).
Konkret darin sind die „Verlegung der Bahnstation“, die Errichtung einer Bushaltestelle und einer Zufahrtsstraße, die Verpflichtungen der Gemeinde und die Auflassung der Haltestellen Unter Oberndorf und Hofstatt. Alles andere bleibt vage.

Explizit steht in dem Vertrag, dass die beiden Haltestellen Unter Oberndorf und Hofstatt geschlossen werden: „Die Verkehrsstationen Hofstatt und Unter Oberndorf werden voraussichtlich mit Dezember 2023 aufgelassen“ .
Wohingegen die „Ersatzmaßnahme“ in Form eines Geh- und Radweges nur geplant ist. „Explizit“ – wenn man das hier so nennen darf, wird die Planung vereinbart: „Als Ersatzmaßnahme ist die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges von ca. Bahn-km 31,6 (Hutten) bis ca. Bahn-km 35,8 (heutige Haltestelle Hofstatt) geplant.“
Die Kosten in der Höhe von € ca. 2 Millionen werden geschätzt: „Aufgrund der topographischen Verhältnisse werden die Errichtungskosten für die neu zu errichtenden Wegabschnitte (teilweise sind Wege im Bestand vorhanden) auf Basis von Erfahrungswerten auf rund € 2,00 Mio (exklusive Grundeinlöse) geschätzt“.
Explizit: „Die Planungskosten werden von ÖBB-Infra und Land zu gleichen Teilen getragen.
Und wenn man weiß, wieviel das kosten wird, werden die Vertragspartner die weitere Finanzierung regeln und einen Realisierungsvertrag abschließen.“
Die geschätzten 2 Millionen sind „exklusive Grundeinlöse„, „so werden die hierfür erforderlichen Einlösen von Fremdgrundflächen durch die Gemeinde abgewickelt. Die hierfür anfallenden Kosten, Steuern und Gebühren sind Bestandteil der Projektkosten für den kombinierten Geh- und Radweg“.
Aber diese Aufteilung der Kosten wird ja erst später vereinbart.


Auch die Park&Ride-Anlage wird nicht näher konkretisiert : „Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der neuen Park&Ride-Anlage in Maria Anzbach wird gesondert geregelt.“